Alle Leistungen, welche die CRR KG /BOWL for Fun für Sie erbringen, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Von unseren AGB abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn diese von der Geschäftsleitung schriftlich bestätigt wurden.

  1. Der Anlaufbereich der Bowlingbahnen darf nur mit Bowlingschuhen betreten werden. Turnschuhe oder anderes Schuhwerk ist nicht gestattet. Bowlingschuhe sind Spezialschuhe und können am Counter gegen eine Mietgebühr ausgeliehen werden. Bitte prüfen Sie beim benutzen unserer Schuhe und vor Betreten des Anlaufbereiches, dass die Sohlen nicht nass und nicht verdreckt sind. Das Verlassen des Bowlingcenters mit Bowlingschuhen (auch eigene) ist strengstens untersagt. Die Spezialsohle wird dadurch beschädigt. Ebenso wird der Anlaufbereich durch Verunreinigungen an den Schuhen verschmutzt oder beschädigt. Zuwiderhandlung verpflichtet zur Zahlung einer Reinigungsgebühr in Höhe von 10€.
  1. Das Betreten der Bahnen und der Servicegänge ist strengstens untersagt. Die Bahnen sind im ersten Drittel geölt, so dass beim übertreten der Foullinie Rutschgefahr besteht. Für entstandene Schäden bzw. Verletzungen übernehmen wir keine Haftung. Bei Vorsätzlicher Überschreitung der Foullinie wird eine Reinigungsgebühr von 10€ für die Schuhe erhoben
  1. Für Schäden oder Verlust von privaten Bowlingschuhen, Bowlingbällen, Garderobe oder sonstigen privaten Eigentums übernehmen wir keine Haftung.
  1. Pro Bahn sind maximal 8 Personen zulässig.
  1. Die Bahnen werden vom Counter vergeben – Anspruch auf bestimmte Bahnen besteht nicht.
  1. Bowlingspieler haben sich 10 Minuten vor ihrer Reservierungszeit am Counter einzufinden.
  1. Die CRR KG / BOWL for Fun ist berechtig Kundendaten zu Reservierungszwecken zu speichern, zu verarbeiten und auszuwerten. Mit Äußerung des Reservierungswunsches wird der Nutzung der Daten zugestimmt.
  1. Bei Unpünktlichkeit gilt die Reservierung 15 Minuten nach Reservierungsbeginn als storniert. Die Bahn(en) kann vom Counter weiter vermietet werden.
  1. Alle Bahn-, Veranstaltung- und Speisereservierung sind verbindlich und werden mit Namen, Anschrift sowie Telefonnummer angenommen. Das Counter- bzw. Servicepersonal ist berechtigt, die Richtigkeit der Angaben zu überprüfen.
  1. Bei Nichtinanspruchnahme der Reservierung bzw. Bestellung gilt folgendes: Erfolgt keine Stornierung der Reservierung / Bestellung spätestens am Vortag des Buchungstermins, wird entsprechend der jeweils gültigen Preisliste geltende Betrag in Rechnung gestellt.
  1. Bahndefekte , die nicht sofort behoben werden können, sowie für technische Ausfälle durch „höhere Gewalt“ (Stromausfälle o.ä.) berechtigen nicht zur Forderung von Ersatzansprüchen.
  1. Sollte ein pünktlicher Spielbeginn durch Verzögerungen im Laufe des Betriebes (z.B. Bahndefekte) nicht möglich sein, besteht keine Berechtigung zur Forderung von Ersatzansprüchen. Die CRR KG / BOWL for Fun ist nicht verpflichtet, über einen unpünktlichen Spielbeginn, der geringer als 1 Stunde ist, vorab in jeglicher Weise in Kenntnis zu setzen.
  1. Rauchen ist im gesamten Bowlingcenter (ausgenommen die Terrasse) untersagt.
  1. Mutwillige Beschädigung der Einrichtung, Diebstahl, Zechprellerei, Drogenmissbrauch o.ä. werden generell zur Anzeige gebracht.
  1. Das Counter- bzw. Servicepersonal ist berechtigt die Bahnmiete vor Beginn, sowie Speisen und Getränke sofort nach dem Servieren, zu kassieren.
  1. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist auf dem gesamten Firmengelände untersagt. Das mitbringen von Kuchen und Torten ist anzumelden.
  1. Speisen und Getränke sind im Anlaufbereich nicht gestattet. Durch Verunreinigungen besteht erhöhte Unfallgefahr und ist sofort dem Servicepersonal zu melden.
  1. Das Werfen bevor die Bahn freigegeben ist, ist zu unterlassen. Für Schäden die durch Missachtung entsteht haftet der Spieler.
  1. Zum Moonlight Bowling werden  Schwarzlicht, Movingheadstrahler, Nebelmaschinen, Stroboskopeffekte sowie Laser eingesetzt / verwendet. Bei bestimmten Blitzfrequenzen können unter Umständen epileptische Anfälle ausgelöst werden. Epileptiker oder epilepsiegefährdete Personen sollten sich von stroboskopischen Ausläuchtbereichen fernhallten.
  1. Kinder dürfen sich im gesamten Bowlingcenter nicht unbeaufsichtigt aufhalten. Der Betreiber übernimmt keinerlei Haftung für Verletzungen oder Schäden die durch eine unterlassene Aufsichtspflicht seitens der Eltern oder etwaiger Aufsichtspersonen ergeben.
  1. Den Anweisungen des Service-, bzw. Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Verstöße führen zur Sperrung der Bahn oder zur Verweisung des Hauses sowie Schadensersatz und Hausverbot.
  1. Die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes wird kontrolliert.

Mit der verbindlichen Reservierung oder Inanspruchnahme einer Leistung erkennen unsere Gäste die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.